Truppmannausbildung Teil II (interkommunale Zusammenarbeit)
Danach wird die Truppmannausbildung Teil II gemeinsam durchgeführt. Dieser Teil II ist die Voraussetzung für die Teilnahme an einem Truppführerlehrgang.
Vorbereiter und Ausbilder
Markus Iffert (Gudensberg) u. Marc Schauenburg (Edermünde) haben die Ausbildung vorbereitet und ausgearbeitet.
Weitere Ausbilder waren: Sebastian Hempel, Benjamin Rudolph, Lars Völske und Mike Grunewald.
Hintergrund:
Das Einsatzspektrum der Feuerwehr stellt an unsere Feuerwehrfrauen und -männer vielfältige Anforderungen. Körperliche und mentale Belastungen können in Abhängigkeit von der Einsatzart oftmals sehr groß sein. Umso wichtiger ist eine fundierte Ausbildung, um Grund- und Fachwissen zu vermitteln.
Im sogenannten Grundlehrgang werden den Feuerwehranwärtern die notwendigen Grundlagen für den Einsatz vermittelt. Der Grundlehrgang versteht sich mit seinen 70 Stunden Ausbildung als Teil 1 der Truppmannausbildung. Nach bestandener Prüfung, tritt der Feuerwehrmann/die Feuerwehrfrau in den Teil 2 der Truppmannausbildung ein.
Diese muss auf Standortebene, also in der eigenen Feuerwehr durchgeführt werden und bezeichnet die Teilnahme am Übungs- und Einsatzdienst. 80 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten über verschiedene Themen, wie z.B. Löscheinsatz, Hilfeleistungseinsatz, Sonderfahrzeuge, Rechtsgrundlagen, Gefahrgut, Rettung, Erste-Hilfe, Wasserförderung, Hygiene, Objektkunde, Physische und psychische Belastungen, etc. Abgeschlossen wird diese ca. zweijährige Ausbildung mit einem Leistungsnachweis. Innerhalb dieser zwei Jahre Truppmannausbildung kann das Feuerwehrmitglied noch weitere Qualifikationen wie z.b. Atemschutzgeräteträger oder Sprechfunker erwerben.
In Gudensberg fand jetzt die erste gemeinsame Ausbildung statt. 23 junge Frauen und Männer aus beiden Feuerwehren nahmen daran teil.
Weitere gemeinsame Ausbildungen sind im Rahmen der interkommunaler Zusammenarbeit bereits geplant und ausgearbeitet.