Feuerwehr und Atemschutzgeräteträger (Teil I)
Feuerwehr und Einsätze unter Atemschutz
Feuerwehreinsätze ohne Atemschutz sind in unserer heutigen Zeit nicht mehr denkbar. Bei jedem Brand werden giftige Gase freigesetzt, die durch das Einatmen zu schweren gesundheitlichen Schäden bis hin zum Tod führen können. Nur durch das Tragen von Atemschutzgeräten kann man sich vor diesen Gefahren schützen. Einsätze unter Atemschutz stellen für die Ausrüstung und die Atemschutzgeräteträger/innen eine besondere Belastung dar. Deshalb muss die Ausrüstung immer gut gewartet und die Geräteträger/innen gut ausgebildet sein. Versagt der Mensch oder die Schutzausrüstung ist der Unfall vorprogrammiert!
Persönliche Eignung
Aus diesen Gründen bestehen neben hohen Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung auch hohe Anforderungen an die Atemschutzgeräteträger/innen. Die regelmäßige G 26-Untersuchung stellt die körperliche Eignung des Feuerwehrangehörigen grundsätzlich fest. Damit ist jedoch nur die körperliche Eignung geprüft.
Fachliche Eignung
Nach der Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV) 7 „Atemschutz“ werden darüber hinaus fachliche Anforderungen an Atemschutzgeräteträger/innen gestellt. Dazu gehört neben der erfolgreichen Absolvierung der Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger/innen auch die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen und Wiederholungsübungen. Ziel der jährlichen Fortbildung ist es, die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz zu erhalten und die körperliche Belastbarkeit zu überprüfen.
Jährlich sind drei fachbezogene Ausbildungen vorgeschrieben:
- eine theoretische Unterweisung über den Atemschutz (am Standort)
- eine Belastungsübung in einer Atemschutz-Übungsanlage (Stützpunkt Ziegenhain)
- eine Einsatzübung (am Standort)
Wer die erforderlichen Übungen nicht innerhalb von zwölf Monaten ableistet, darf grundsätzlich bis zum Absolvieren der vorgeschriebenen Übungen nicht mehr die Funktion eines Atemschutzgeräteträgers wahrnehmen.
Welche Inhalte und Aufgaben bei der theoretischen Unterweisung, der Belastungsübung und der Einsatzübung zu beachten und zu erfüllen sind, sind in der FwDV 7 genau beschrieben.
Die Belastungsübung wird durch besonders geschultes Personal in der Atemschutzübungsstrecke des Schwalm-Eder-Kreises in Ziegenhain durchgeführt. Die Unterweisung und die Einsatzübung können am Standort der jeweiligen Wehr durchgeführt werden.
Ab diesem Jahr werden die theoretischen Unterweisungen für alle Wehren der Feuerwehren der Stadt Gudensberg zentral durchgeführt. Die Führung der Feuerwehr möchte dadurch sicherstellen, dass alle Geräteträger/innen den gleichen Wissenstand vermittelt bekommen. Die geforderte Einsatzübung wird schon seit längerem so geplant und durchgeführt, dass die Geräteträger/innen die geforderten Vorgaben der Vorschrift vorfinden und erfüllen.
Verbesserungen der Ausbildung- und Wartungsmöglichkeiten
Durch den Neubau des Feuerwehrhauses in Gudensberg werden sich Möglichkeiten in der Ausbildung der Geräteträger/innen erheblich verbessern. Allein durch die neuen Unterrichtsräume können die Ausbildungen effektiver durchgeführt werden. Weiterhin wird das Einrichten einer zentralen Atemschutzwerkstatt im neuen Gerätehaus die Prüfung und Wartung der Atemschutzausrüstung erheblich erleichtern.