Feuerwehr und Atemschutzgeräteträger (Teil II)
Im Teil I (Feuerwehr und Atemschutz) hatten wir über die perönlichen Voraussetzungen und die Aus- und Weiterbildung eines Atemschutzgeräteträger berichtet. Im Teil II wollen wir beschreiben, was der oder die Atemschutzgerätetrger/in bei der Belastungsübung erfüllen muss. |
Geregelt ist dies in der FwDV 7 (Feuerwehr-Dienst-Vorschrift). Diese Übung wird mit persönlicher Schutzausrüstung (Feuerwehrschutz-Hose, -Jacke, -Handschuhe, -Schuhwerk und Feuerwehrhelm mit Nackenschutz) und Atemschutz-Gerät durchgeführt. Eine jährliche "Belastungsübung" auf der Atemschutzstrecke ist Pflicht für jede Einsatzkraft der Feuerwehr mit Atemschutz, um ihre Atemschutztauglichkeit zu gewährleisten.
Die Atemschutz-Übungsanlage wird umgangssprachlich vom AGT (Atemschutz-Geräte-Träger) „Strecke“ genannt. Gefordert wird hier laut FwDV 7 eine Leistung von 80kJ
Diese werden erbracht auf:
- einem Laufband,
- einem Armergometer,
- auf einer sog. Endlos-Leiter,
- auf einer Orientierungsstrecke (dunkel und vernebelt)
Diese Orientierungsstrecke ist ein auf zwei Ebenen aufgeteiltes Gitterlabyrint. Im Inneren warten verschiedene Hindernisse, wie z. B. Klappen, Röhren und schiefe Ebenen, die teilweise im kriechen bewältigt werden müssen. Hierbei kommt es auch darauf an, dass der Trupp im Dunkeln gut zusammenarbeitet und sich gegenseitig hilft. Manchmal muss nämlich die Atemluftflasche abgezogen werden.
und nach der Orientierungsstrecke nochmal
- Fahrradergometer
-
Und Hammerziehen
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Atemschutzgeräteträger bis 50 Jahren müssen bei dieser Übung eine Arbeitsleistung von 80 kJ, über 50 Jahre „nur noch“ von 60 kJ mit dem Atemluftvorrat von 1600 Litern erbringen. Eine zeitliche Vorgabe gibt es hier nicht, jedoch ist diese durch den begrenzten Atemluftvorrat (Atemluftflasche 1600 Litter) individuell geregelt. Ist nach der Belastungsübung noch ein Vorrat an Atemluft vorhanden, gilt die Übung als bestanden.
Die sogenannte Belastungsübung findet für alle Feuerwehren, d.h. für jede Gemeinde und jede Stadt im Schwalm-Eder-Kreis im Feuerwehrstützpunkt Schwalmstadt statt.
Regelmäßig findet diese Belastungsübung für die Atemschutzgeräteträger- und –innen der Gudensberger Feuerwehren im I. Quartal des Jahres statt.