Gem. Überprüfung der tragbaren Leitern, Gerätschaften und der Stromerzeuger am 20.11.21
Die Helfer, die die Prüfungen durchgeführt haben
Jedes Gebäude muss nach der Bauordnung einen 2. Rettungsweg im Brandfall vorsehen. Der 1. Rettungsweg erfolgt über das Treppenhaus, der 2. Rettungsweg kann auch von der Feuerwehr durch Leitern gestellt werden
Die Feuerwehr hält zur Personenrettung tragbare Leitern und eine Drehleiter vor.
Bei den Gudensberger Feuerwehren finden vier Arten von tragbaren Leitern Verwendung, und
- Klappleiter (3 m Leiterlänge und 1,90 m Rettungshöhe)
- Multifunktionsleiter (9,20 m Leiterlänge und 7,70 m Rettungshöhe)
- Steckleiter (8,40 m Leiterlänge und 7,00 m Rettungshöhe)
- Dreiteilige Schiebleiter (14,00 m Leiterlänge und 12,20 m Rettungshöhe)
Damit die Leitern im Einsatzfall bei einer Personenrettung auch voll einsatzbereit sind, müssen diese vor und nach jedem Gebrauch auf Sicht geprüft werden. Zusätzlich gibt es eine jährlich große Funktionsprüfung.
Im Feuerwehrhaus Gudensberg wurde diese Jahresprüfung am vergangenen Samstag für alle tragbaren Leitern der Feuerwehren der Stadt Gudensberg durchgeführt.
Am Anfang erfolgt eine Sichtprüfung. Hier wird jede Schraube, Schweißnaht und Sprosse in Augenschein genommen und bei kleinen Mängeln vor Ort repariert.
Danach werden die Leitern oder Leiterteile aufgebockt und an bestimmten Punktenmit bis zu 80 Kilogramm beschwert.
Sollte sich dann an dem beschwerten Punkt die Leiter weiter als ein vorgegebenes Maß biegen, so fällt auch diese durch die Prüfung.
Die Prüfung eines Feuerwehr-Stromerzeugers ist komplex und sollte durch eine Elektrofachkraft oder eine zur Prüfung befähigte Person durchgeführt werden. Die Prüfung erfolgt nach einem genauen Ablaufplan und es ist ein Prüfprotokoll zu erstellen.