Corona Krise und Feuerwehr: Telefonkonferenz der Führungskräfte
Premiere bei den Gudensberger Feuerwehren: Telefonkonferenz
Die Freiw. Feuerwehren der Stadt Gudensberg sind auch in der Corona-Krise weiterhin Einsatzfähig. Dazu gehört natürlich, dass alle Führungs- und Einsatzebenen stets auf dem aktuellen Stand, was etwa Handlungsanweisungen zu Einsätzen, sowie Hygiene- oder Sicherheitsvorschriften angehen, sind. Dank der Vernetzung durch E-Mails und WhatsApp ist dies gewährleistet.
Feuerwehr wäre nicht Feuerwehr, wenn sie, in dieser herausfordernden Situation, nicht noch andere Möglichkeiten der Kommunikation findet. SBI Markus Iffert lud deshalb den Wehrführersausschuss zu einer Telefonkonferenz für Dienstag, den 07.04.2020 ein, um die wichtigsten anstehenden Themen zu besprechen.
Pünktlich um 19:00 Uhr trafen sich 16 Mitglieder im virtuellen „Konferenzraum“. Folgendes wurde besprochen:
- Aktueller Lagebericht, keine Ausfälle der eigenen Einsatzbereitschaft
- Tagesalarmierung
- Bestimmungen Tauglichkeit Atemschutz
- Persönliche Schutzausrüstung
- Übersicht abgesagter Veranstaltungen und Termine
- Ernennung stellv. Wehrführer Maden und Dorla
- Verlängerung der Dienstanweisung 2020/01
Auch Feuerwehren müssen wegen Coronavirus gewissen Regeln beachten.
Die stetige Einsatzbereitschaft der Feuerwehren der Stadt Gudensberg steht derzeit im Fokus aller Maßnahmen. Es ist wichtig, dass die Mitglieder der Einsatzabteilungen keinen zu engen räumlichen Kontakt zueinander haben, um die Ansteckungsgefahr und Ausbreitung des Coronavirus zu vermindern.
Das bedeutet, dass wir bei Einsätzen nach wie vor für Sie zur Stelle sind, jedoch seit dem 09.03.2020 sind alle Dienstveranstaltungen und Übungsdienste aller Einheiten, der Jugendfeuerwehr, der Kinderfeuerwehren und der Alters- und Ehrenabteilung ausgesetzt.
Die Gerätehäuser sind geschlossen, Zutritt nur bei Einsätzen oder dringenden notwendigen Arbeiten in den Werkstätten und Fachbereichen.
Bei Einsätzen gelten neue Grundsätze wie z. B. ein möglichst kurzer Aufenthalt am Feuerwehrhaus oder das generelle „Abstandsgebot“. Das Abstandgebot gilt auch bei der Besetzung der Fahrzeuge. Der Einsatzleiter legt fest, welches Fahrzeug mit wieviel Einsatzkräften ausrückt. Auf jeden Fall soll auch im Fahrzeug der Abstand eingehalten werden. Beim Eintreffen an der Einsatzstelle wird zügig abgesessen und alle halten sich hinter dem Fahrzeug mit Abstand zueinander bereit. Bei größeren Einsätzen werden mehr Wehren nachalarmiert. Durch mehr Abstand zueinander soll so das Risiko einer Infektion verringert werden.