Wehrführer als Ehrenbeamte vereidigt
Bei der gemeinsamen Jahreshaupt-versammlung der Freiw. Feuerwehren der Stadt Gudensberg am 25. Juni 2022 wurden die Führungskräfte der Feuerwehr (Stadtbrandinspektor, Wehrführer und deren Vertreter/innen) offiziell vereidigt, zu Ehrenbeamten der Stadt Gudensberg ernannt und die Urkunden überreicht. Siehe hierzu unseren Bericht zu der Versammlung
Patrick Happel (Wehrführer Deute) und Christoph Hiebsch (Wehrführer Gudensberg) konnten an dieser Versammlung nicht teilnehmen. Die Vereidigung und die Ernennung wurden jetzt offiziell nachgeholt.
Bürgermeisterin Sina Best vereidigte die Beiden und überreichte die Ernennungsurkunden. Wie bereits bei der gem. Jahreshauptversammlung betonte Best „Mit Ihrem Engagement erfüllen Sie eine der wichtigsten Pflichtaufgaben der Stadt, die Sicherstellung des Brand- und Katastrophenschutzes und die allgemeine Hilfe“
Anmerkung:
Nach dem Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - HBKG) sind die Stadtbrandinspektorin oder der Stadtbrandinspektor und die Wehrführerin oder der Wehrführer sowie ihre Vertreterinnen und Vertreter in ein Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Formell bedeutet dies, dass Ihnen eine Ernennungsurkunde, in der die Worte ‚unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter‘ enthalten sind, auszuhändigen ist.
Ehrenbeamte erhalten keine Beamtenbesoldung und keine Beamtenversorgung, jedoch in der Regel eine Aufwandsentschädigung.